Die Behauptung, das hinduistische Gesetz beruhe auf „Manusmriti“, sei falsch, sagt SG Tushar Mehta
⚡ Kurzzusammenfassung
Generalstaatsanwalt Tushar Mehta erklärte, das hinduistische Recht beruhe nicht auf Manusmriti. Der größte Teil Indiens folgt der Mitakshara-Schule, die auf Yajnavalkya Smriti basiert.
Generalstaatsanwalt Tushar Mehta erklärte, das hinduistische Recht beruhe nicht auf Manusmriti. Der größte Teil Indiens folgt der Mitakshara-Schule, die auf Yajnavalkya Smriti basiert. Diese Schule, die bereits vor 700 n. Chr. vorherrschte, gewährt Erbrechte durch Geburt. Die in Bengalen und Assam vorherrschende Dayabhaga-Schule war restriktiver. Die alte Weisheit erfand verbotene Beziehungsgrade, die vom Parlament genehmigt wurden.
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