Die Einkommensteuerbehörde lehnt den Antrag gleichgeschlechtlicher Paare auf Steuerbefreiung für Schenkungen ab
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Oberste Gericht von Bombay teilte mit, dass die Befreiung gemäß Abschnitt 56(2)(x) nur für Beziehungen gilt, die nach indischem Recht als Ehe anerkannt sind; Das Ministerium beantragt die Abweisung der Petition