Der Oberste Gerichtshof erwägt eine größere Berufungsverhandlung im Flitterwochen-Mordfall Meghalaya
⚡ Kurzzusammenfassung
Generalstaatsanwalt Tushar Mehta warf die Frage auf, ob die bloße Erwähnung eines falschen Gesetzesabschnitts in einem Verhaftungsvermerk, insbesondere eines Tippfehlers, ausreichte, um eine Verhaftung für ungültig zu erklären und im „schockierenden“ Mordfall eine Freilassung auf Kaution zu gewähren