Delhi HC informiert ZEE über die Zugänglichkeit von Streaming-Inhalten für die FIFA-Weltmeisterschaft für Sehbehinderte
⚡ Kurzzusammenfassung
Klagegrund vor Gericht: ZEE5-App und -Website seien für blinde oder sehbehinderte Personen unzugänglich; hebt den Präzedenzfall hervor, dass der digitale Zugang ein integraler Bestandteil des Grundrechts auf Leben ist