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Bundesverfassungsgericht: Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen ist verfassungskonform

Bundesverfassungsgericht: Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen ist verfassungskonform

Gesellschaft 02/07/2026 FAZ 👁 24
⚡ Kurzzusammenfassung

Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, bleiben verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit sechs zu zwei Stimmen.

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