Aus Dokumenten geht hervor, dass die „Blacklist“-Anbieterklausel aus der CBSE-Ausschreibung im Jahr 2025 entfernt wurde
⚡ Kurzzusammenfassung
Das CBSE sagte, dass es auch nach der Berichtigung immer noch befugt sei, einen Anbieter jederzeit auf die schwarze Liste zu setzen, wenn schwerwiegende Verstöße festgestellt würden.