Laut SCOTUS sind detaillierte Standortdaten von Mobiltelefonen durch den vierten Verfassungszusatz geschützt
⚡ Kurzzusammenfassung
In einer 6:3-Entscheidung entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Polizei eine Durchsuchung gemäß dem vierten Verfassungszusatz durchführt, wenn sie von einem Technologieunternehmen den detaillierten Mobiltelefon-Standortverlauf einer Person erhält, selbst wenn die Daten nur einen kurzen Zeitraum abdecken.