Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass der vierte Verfassungszusatz den Standortverlauf Ihres Telefons schützt
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat heute Morgen eine Entscheidung in einem Fall gefällt, in dem es darum ging, ob Menschen von ihrer Regierung eine „Erwartung an Privatsphäre“ haben oder nicht, selbst wenn die jederzeit verfügbare Standortverfolgung auf praktisch jedem Smartphone aktiviert ist, und zu meiner angenehmen Überraschung fiel das Urteil tatsächlich zugunsten der breiten Öffentlichkeit aus.