Agentur für Arbeit: Jobcenter können künftig Alkohol beim Bewerbungsgespräch ahnden
⚡ Kurzzusammenfassung
Leistungsempfänger, die beim Bewerbungsgespräch ungepflegt oder alkoholisiert sind, bekommen künftig Probleme. Die Arbeitsagentur stuft das als Pflichtverletzung ein.