Gericht in Orenburg sperrt drei Anwaltsangestellte wegen LGBTQ+-„Extremismus“ ein
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Fall stellt die erste Strafanzeige dar, die im Zusammenhang mit der Einstufung der nicht existierenden „LGBT-Bewegung“ als „extremistisch“ durch den Obersten Gerichtshof Russlands im Jahr 2023 erhoben wird.