Die Verwaltung des örtlichen Gefängnisses „Al-Arjat 1“ bestritt die Gültigkeit der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Weigerung der Anstaltsverwaltung, den dem Gefangenen „M.Z.“ für den Kauf von Nahrungsmitteln zugeteilten Betrag zu erhalten, und der Verkürzung der ihm zugewiesenen Zeit. Dies erfolgte in einer Begründungserklärung der Gefängnisverwaltung als Reaktion auf einen Bericht, der der Familie des im örtlichen Al-Arjat-Gefängnis 1 inhaftierten Gefangenen zugeschrieben wurde und in dem es heißt, dass „die Verwaltung der Anstalt sich geweigert hat, den zugewiesenen Betrag zu erhalten […]“ Der Beitrag „The Prison Administration“, der zuerst auf Ashkin erschien, erläutert die „Weigerung“, einen Zayan zugewiesenen Geldbetrag zu erhalten, und enthüllt die Gründe dafür.