Der Verfassungsrat lehnte die von der Opposition eingelegte Berufung bezüglich der Rückkehr von Ousmane Sonko in die Nationalversammlung ab. In einer am Mittwoch, dem 17. Juni 2026, ergangenen Entscheidung erklärte sich das Oberste Gericht für unzuständig, den Fall anzuhören. In seinem Urteil weist der Verfassungsrat im ersten Artikel darauf hin, dass „der Verfassungsrat inkompetent ist […]“