Die Bank von Algerien hat die Finanzprodukte und -dienstleistungen zurückgerufen, die Banken und Finanzinstitute gemäß den Vorschriften anbieten dürfen. Diese Dienstleistungen sind in Artikel 7 der Verordnung Nr. 2020-01 vom 15. März 2020 festgelegt, der sich auf „allgemeine Regeln für Bankbedingungen für […]“ bezieht. Der Artikel E-Banking, Bankkarten, Mobile Banking: Was algerische Banken anbieten können erschien zuerst auf TSA.