Ein Versicherer wurde wegen eines Selbstmordes, der als Arbeitsunfall angesehen wurde, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt
⚡ Kurzzusammenfassung
Indem der Richter die Berufung der Witwe des Verstorbenen akzeptiert, geht er davon aus, dass der Tod durch Selbstmord „keine vorsätzliche Handlung“ war, sondern „die letzte Phase eines pathologischen Prozesses, der durch das Arbeitsumfeld hervorgerufen wurde“.