§ 87A Steuererleichterung für gebietsansässige natürliche Personen, deren Gesamteinkommen unter den vorgeschriebenen Grenzen liegt. Wie funktioniert es? Die Steuer (vor Abzug) wird zunächst anhand der geltenden Steuersätze berechnet und dann um den gemäß Abschnitt 87A verfügbaren Rabatt reduziert.