Außerschulisch in Paris: Nach der Freilassung einer Moderatorin spricht die Gründerin von SOS Extracurricular über ihre „Enttäuschung und ihr Erstaunen“
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Strafgericht war der Ansicht, dass die Straftat nicht hinreichend schwer sei.
Das Strafgericht war der Ansicht, dass die Straftat nicht hinreichend schwer sei. Dies war der erste Fall, in dem ein Gericht verhandelt wurde, seit es immer mehr Vorwürfe wegen Gewalt in Pariser außerschulischen Einrichtungen gab.
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