Außerschulisch in Paris: Nach dem Freispruch eines Moderators sagt die Mutter eines der mutmaßlichen Opfer, sie sei „sehr schockiert und sehr empört“
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Strafgericht war der Ansicht, dass die Straftat nicht hinreichend schwer sei.
Das Strafgericht war der Ansicht, dass die Straftat nicht hinreichend schwer sei. Dies war der erste Fall, in dem ein Gericht verhandelt wurde, seit es immer mehr Vorwürfe wegen Gewalt in Pariser außerschulischen Einrichtungen gab.
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