Die beschlagnahmten Waren wären brasilianischen Ursprungs und ihre Besitzer könnten nicht rechtfertigen, dass sie sie legal nach Argentinien eingeführt haben. Die Bundespolizei nahm aus diesem Grund zwei Personen fest. Das Ereignis ereignete sich im Rahmen einer beispiellosen Nachfrage, die zu Lagerengpässen in Kiosken und Geschäften führte.