„Der Intendant muss sich fragen, ob er seinen Laden entsprechend im Griff hat“
⚡ Kurzzusammenfassung
Das ZDF verliert in zweiter Instanz gegen Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm: Das Gericht urteilt, die Behauptungen über angebliche Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten seien unwahr und verletzten sein Persönlichkeitsrecht.