Es besteht keine Verpflichtung mehr, den Notar persönlich aufzusuchen
⚡ Kurzzusammenfassung
Grundsatzkommission erklärte: „In der Sitzung der 90.
Der Vorsitzende der 90. Grundsatzkommission erklärte: „In der Sitzung der 90. Grundsatzkommission versprach die Organisation des Landes für die Urkunden- und Immobilienregistrierung, die Praxis zu beenden, bei Notaren für dieselben Verträge die physische Anwesenheit von Personen zu verlangen.“
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