Der Vorsitzende der 90. Grundsatzkommission erklärte: „In der Sitzung der 90. Grundsatzkommission versprach die Organisation des Landes für die Urkunden- und Immobilienregistrierung, die Praxis zu beenden, bei Notaren für dieselben Verträge die physische Anwesenheit von Personen zu verlangen.“