Videostreaming ist nicht strafbar; Der Änderungsantrag der Liberaldemokratischen Partei zum Verbrechen der Beschädigung der Nationalflagge wird von der Nationaldemokratischen Partei unterstützt
⚡ Kurzzusammenfassung
Videostreaming ist nicht strafbar; Der Änderungsantrag der Liberaldemokratischen Partei zum Verbrechen der Beschädigung der Nationalflagge wird von der Nationaldemokratischen Partei unterstützt