Für Mehrfamilienhäuser gilt der Regierungserlass Nr. 1479 der Russischen Föderation „Über die Genehmigung der Brandschutzvorschriften in der Russischen Föderation“. Diese Vorschriften verbieten ausdrücklich die Platzierung von Gegenständen auf Fluchtwegen (Treppenhäuser, Flure, Vorräume, Aufzugshallen), die im Brandfall die Evakuierung von Personen behindern könnten. Mehr lesen