Stadtparks, Plätze, Spazierwege und Blumenbeete entlang von Straßen werden in der Regel aus Haushaltsmitteln angelegt, Blumen dürfen dort nicht gepflückt werden. Rasenflächen und Vorgärten in der Nähe von Mehrfamilienhäusern sind auch das Ergebnis der Arbeit anderer – Verwaltungsorganisationen oder Eigentümer durch Beschluss der Versammlung. Mehr lesen