„Einwilligung ist der Schlüssel“: Oberster Gerichtshof zu freiwilliger Sexarbeit vs. Menschenhandel
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass die „Einwilligung“ nach wie vor das zentrale rechtliche Unterscheidungsmerkmal bei der Entscheidung sei, ob es sich bei einem Fall um Menschenhandel oder freiwillige Sexarbeit für Erwachsene handele.