Die Landesregierung hat vom Obersten Gerichtshof Erleichterung im anhaltenden Streit um das Stimmrecht von MLAs bei den Wahlen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der kommunalen Körperschaften in Himachal Pradesh erhalten. Der Oberste Gerichtshof hat die einstweilige Verfügung des Himachal High Court ausgesetzt, in der das Stimmrecht der MLAs verboten wurde. Generalanwalt Anup Ratna sagte, das Argument der Regierung vor dem Obersten Gerichtshof sei, dass die gesetzgebende Versammlung gemäß Abschnitt 10(3) des Himachal Pradesh Municipal Act von 1994 den MLAs Stimmrechte als Mitglieder von Amts wegen in kommunalen Gremien eingeräumt habe. Er sagte, die Regierung vertrete den Standpunkt, dass, wenn das Stimmrecht gesetzlich verankert sei, dieses Recht auch in allen damit zusammenhängenden Verfahren kommunaler Körperschaften gelten solle. Zum Argument des Staates sagte der Oberste Gerichtshof, dass Sie (der Oberste Gerichtshof) nicht über den Hauptantrag entscheiden können, wenn Sie einstweilige Verfügungen erlassen. Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung über den Hauptantrag in der einstweiligen Anordnung selbst getroffen, das ist falsch. Aussetzung der Anordnung des Obersten Gerichtshofs von Himachal: Nach Angaben des Generalanwalts von Ratna hat SC die Anordnungen des Obersten Gerichtshofs ausgesetzt. Danach können MLAs bei der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden in 51 kommunalen Gremien des Staates abstimmen. Er sagte, dass die betroffene Person in den Gremien, in denen Wahlen stattgefunden haben, die Wahl durch einen Wahlantrag anfechten kann, wenn die Wahl durch die Abstimmung des MLA beeinträchtigt wurde. Fall im Zusammenhang mit Chamba vor dem Obersten Gerichtshof anhängig: Anup Anup Ratna sagte, dass ein Fall im Zusammenhang mit der Bürgervereinigung Chamba noch vor dem Obersten Gerichtshof anhängig sei, in dem die Regierung ihre Seite darlegen werde. Unter Berufung auf eine weitere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sagte er, dass nach Abschluss des Wahlprozesses die Wahlpetition das geeignete Medium für Streitigkeiten sei. Er sagte, dass der Oberste Gerichtshof akzeptiert habe, dass MLAs gewählte Vertreter größerer Wahlkreise seien und dass ihre Stimmrechte gemäß Abschnitt 10(3) intakt bleiben. Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss des Obersten Gerichtshofs ausgesetzt. In 51 kommunalen Körperschaften fanden Wahlen statt: Wir möchten Ihnen mitteilen, dass am 17. Mai in 51 kommunalen Körperschaften des Staates Wahlen stattgefunden haben. In den meisten dieser Orte konnte die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden noch nicht durchgeführt werden. In einer solchen Situation können nach den jüngsten Anordnungen des Obersten Gerichtshofs bald Wahlen durchgeführt werden.