Präzedenzfallentscheidung von TİHEK: Strafe für private Hochschulen, die Kinder mit Autismus nicht zur Schule zulassen
⚡ Kurzzusammenfassung
Die Mutter, die angab, dass ihr Kind, bei dem eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert wurde, nicht an einer privaten Hochschule aufgenommen wurde, beantragte bei der türkischen Institution für Menschenrechte und Gleichstellung.
Die Mutter, die angab, dass ihr Kind, bei dem eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert wurde, nicht an einer privaten Hochschule aufgenommen wurde, beantragte bei der türkischen Institution für Menschenrechte und Gleichstellung. TİHEK entschied, dass der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgrund seiner Behinderung diskriminiert wurde und verhängte gegen die Schule eine Verwaltungsstrafe von 150.000 TL.
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