Ein Verbrauchergericht in Jammu und Kashmir hat zugunsten eines kleinen Farbenhändlers entschieden und Indigo Paints für die Lieferung fehlerhafter Produkte haftbar gemacht. Das Gericht wies den Einwand des Unternehmens zurück, die Transaktion sei kommerziell gewesen, mit der Begründung, dass es sich bei kleinen Ladenbesitzern um Verbraucher handele.