Nicht in Anspruch genommener Urlaub wird auf der Grundlage des Bruttogehalts vergütet.
⚡ Kurzzusammenfassung
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs werden Wochenenden und Feiertage bei der Berechnung des Jahresurlaubs nicht berücksichtigt.
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs werden Wochenenden und Feiertage bei der Berechnung des Jahresurlaubs nicht berücksichtigt. Bei Nichtinanspruchnahme des Urlaubs besteht zwar ein Kündigungsrecht, in diesem Fall jedoch ungenutzter Urlaubszeiten... Klicken Sie hier für mehr
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