Vor zwölf Jahren wurde eine angehende Ärztin am Tokyo Women's Medical University Hospital für frei von beruflicher Fahrlässigkeit befunden, die zum Tod eines zweijährigen Jungen führte, der über lange Zeit Beruhigungsmittel erhalten hatte. Der Staatsanwalt legte gegen das Urteil keine Berufung ein und der Arzt wurde freigesprochen. Dagegen legte der Verteidiger des für die Tat verurteilten Arztes Berufung gegen das Urteil ein.