Das Nationale Zentrum für Handelsregister, das dem Ministerium für Binnenhandel und nationale Marktkontrolle angegliedert ist, erinnerte Handelsunternehmen und öffentliche Einrichtungen industrieller und kommerzieller Art an die Notwendigkeit, die gesetzlichen Fristen für die Hinterlegung von Sozialkonten für das Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der regelmäßigen Überwachung des Umfangs der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Wirtschaftsteilnehmer einzuhalten. Das Zentrum erklärte in einem von Al-Shorouk eingesehenen Memorandum, dass dieses obligatorische Verfahren […] betrifft. Der Beitrag: 50 Tage für diese Personen, um Sozialkonten für 2025 einzuzahlen, erschien zuerst auf Al-Shorouk Online.