25 % Obergrenze der Mieterhöhung in Buschehr
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Generaldirektor für Straßen und Stadtentwicklung der Provinz Buschehr gab im Jahr 1405 die Festlegung einer maximalen Mieterhöhung von 25 % für Wohngebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern in dieser Provinz bekannt.