Rechtsanwalt Winogradow: Für Powerbanks gelten gesonderte Transportbeschränkungen
⚡ Kurzzusammenfassung
Powerbanks mit Lithium-Ionen-Akkus gehören gemäß der internationalen Klassifizierung auf Basis der UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter zur neunten Gefahrenklasse.