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„Keine Klagen nach Beginn der Wahlen“: Oberster Gerichtshof weist Meenakshi Natarajans Plädoyer zurück

„Keine Klagen nach Beginn der Wahlen“: Oberster Gerichtshof weist Meenakshi Natarajans Plädoyer zurück

Technologie 12/06/2026 Times of India 👁 14
⚡ Kurzzusammenfassung

Nach einem einstündigen Verfahren, in dem der hochrangige Anwalt Mukul Rohatgi für den BJP-Kandidaten, dessen Wahl durch Natarajans Disqualifikation erleichtert wurde, und Generalstaatsanwalt Tushar Mehta für die MP-Regierung ein Urteil anführten, in dem SC sich geweigert hatte, einen ähnlichen Einspruch gegen die Ablehnung von Nominierungspapieren zu berücksichtigen, erklärte die Bank, dass SC oder HC in Ausübung ihrer Zuständigkeiten gemäß Artikel 32 oder 226 der Verfassung keine schriftlichen Petitionen annehmen können.

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