Die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul gab eine Erklärung zu den zunehmenden Reaktionen nach der Ernennung von Aufsichtsverwaltern für 13 Unternehmen im Rahmen der Ermittlungen zu Vorwürfen unfairer Preiserhöhungen in der Weißfleischindustrie ab. Die Generalstaatsanwaltschaft argumentierte, dass es sich bei der durchgeführten Maßnahme nicht um eine Beschlagnahme von Unternehmen handele.