Menschenhandel: Vorschlag geht ohne Abstimmung an den Ausschuss
⚡ Kurzzusammenfassung
Opfer von Menschenhandel, die im Auftrag von Ausbeutern Verbrechen begehen, dürfen nicht mehr bestraft werden.
Opfer von Menschenhandel, die im Auftrag von Ausbeutern Verbrechen begehen, dürfen nicht mehr bestraft werden. Der Regierungsvorschlag bleibt für Fachgebiete bestehen, hat aber bereits zu datenschutzrechtlichen Bedenken geführt
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