Oberster Gerichtshof will Sparmaßnahmen ab 15. Juni aufheben
⚡ Kurzzusammenfassung
ISLAMABAD: Der Oberste Gerichtshof hat am Freitag die Sparmaßnahmen aufgehoben, die er am 10. März 2026 aufgrund von Unterbrechungen der Erdölversorgung im anhaltenden Iran-USA-Konflikt verhängt hatte.
ISLAMABAD: Der Oberste Gerichtshof hat am Freitag die Sparmaßnahmen aufgehoben, die er am 10. März 2026 aufgrund von Unterbrechungen der Erdölversorgung im anhaltenden Iran-USA-Konflikt verhängt hatte.
Am 10. März kündigte das Spitzengericht an, dass die Gerichte des Landes die Vier-Tage-Arbeitswoche einhalten würden. Weiter hieß es, dass die monatliche Obergrenze für Erdöl, Öl und Schmierstoffe (POL), die Richtern und berechtigten Beamten zugewiesen wird, um 50 Prozent gesenkt werden sollte.
In einer mit Zustimmung des Obersten Richters Pakistans herausgegebenen Mitteilung erklärte Richter Yahya Afridi, dass die Mitteilung vom 10. März 2026 zurückgezogen wurde.
„Dementsprechend werden alle in der genannten Mitteilung beschlossenen Sparmaßnahmen ab dem 15. Juni 2026 außer Kraft treten“, hieß es weiter.
Die Regierung hatte am 9. März im Zuge des Nahostkriegs beispiellose Sparmaßnahmen angekündigt, um die globale Energiekrise zu bewältigen, die durch die Schließung der Straße von Hormus entstanden war.
Nach der Ankündigung der Regierung erklärten Institutionen wie der Oberste Gerichtshof, die Nationalversammlung, der Senat und andere, dass sie diesem Beispiel folgen würden.
NJPMC prüft die Vorschläge von PHC und LHC
Am Donnerstag zuvor erörterte die 60. Sitzung des National Judicial Policy Making Committee (NJPMC) unter dem Vorsitz des Obersten Richters Vorschläge des Peshawar High Court (PHC) und des Lahore High Court (LHC), die darauf abzielen, die Politik der Einhaltung von drei wöchentlichen Feiertagen in der Bezirksgerichtsbarkeit zu überdenken.
Der Ausschuss stellte fest, dass die Richtlinie im Rahmen der vom NJPMC in seiner 58. Sitzung genehmigten Strategie zur Austerität und Energieeinsparung eingeführt wurde, um eine umsichtige Nutzung von Ressourcen und Energieeinsparungen zu fördern.
Während des Treffens würdigte das NJPMC die Unterstützung der Bundesregierung und prüfte die durch den Sekretär des Justizministeriums übermittelte entspannte Situation und beschloss, dass die Bezirksjustiz gemäß dem Arbeitsplan, der vor der Umsetzung der Strategie zur Austerität und Energieeinsparung der Justiz bestand, zu einer sechstägigen Arbeitswoche zurückkehren kann.
Der Ausschuss forderte die Obersten Gerichte jedoch dringend dazu auf, geeignete Ressourcenmanagement- und Energiesparmaßnahmen umzusetzen und gleichzeitig eine reibungslose und unterbrechungsfreie Rechtspflege aufrechtzuerhalten.
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