„Die Studierenden dürfen sich keinerlei Gefahren aussetzen“: Der Bildungsminister bekräftigt, dass das Praktikum im zweiten Jahr ein „Beobachtungs“-Praktikum bleiben muss
⚡ Kurzzusammenfassung
Nach dem Tod von Schülern im zweiten Ausbildungsjahr erinnert der Bildungsminister daran, dass sich Oberstufenschüler während der zweiwöchigen Ausbildung keiner Gefahr aussetzen dürfen.
Nach dem Tod von Schülern im zweiten Ausbildungsjahr erinnert der Bildungsminister daran, dass sich Oberstufenschüler während der zweiwöchigen Ausbildung keiner Gefahr aussetzen dürfen. Die Gewerkschaft Snalc ist der Ansicht, dass das Praktikum im zweiten Jahr „am wenigsten überwacht und am vagesten“ ist.
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