Infarmed ordnet Rücknahme des Produkts zur Linderung von Verbrennungen an
⚡ Kurzzusammenfassung
Die nationale Arzneimittelbehörde kam zu dem Schluss, dass „das Produkt ‚Calmidin‘ auf dem Markt ist und aus regulatorischer Sicht unangemessen als kosmetisches Produkt qualifiziert ist“.