Rheinland-Pfalz: Gericht lässt nach Tötung von Zugbegleiter keine Mordanklage zu
⚡ Kurzzusammenfassung
Nach dem Tod des von einem Passagier attackierten Zugbegleiters lehnt das Landgericht Zweibrücken die Mordanklage ab. Es gehe von Körperverletzung mit Todesfolge aus.