Die Wahlen zum Repräsentantenhaus im Februar sind „verfassungsgemäß“. Oberster Gerichtshof von Fukuoka, Zweigstelle Miyazaki, klagt über Ungleichheit bei einer Abstimmung
⚡ Kurzzusammenfassung
Die Miyazaki-Abteilung des Obersten Gerichtshofs von Fukuoka entschied, dass die sogenannte 1-Stimme-Disparität bei der Wahl zum Repräsentantenhaus im Februar 2,1-mal so groß war wie 2,1-mal, und dass sie „verfassungsgemäß“ war und nicht gegen die Verfassung verstieß, und lehnte eine Klage ab, die auf die Ungültigerklärung der Wahl abzielte.