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Die Wahlen zum Repräsentantenhaus im Februar sind „verfassungsgemäß“. Oberster Gerichtshof von Fukuoka, Zweigstelle Miyazaki, klagt über Ungleichheit bei einer Abstimmung

Gesellschaft 12/06/2026 NHK 👁 15
⚡ Kurzzusammenfassung

Die Miyazaki-Abteilung des Obersten Gerichtshofs von Fukuoka entschied, dass die sogenannte 1-Stimme-Disparität bei der Wahl zum Repräsentantenhaus im Februar 2,1-mal so groß war wie 2,1-mal, und dass sie „verfassungsgemäß“ war und nicht gegen die Verfassung verstieß, und lehnte eine Klage ab, die auf die Ungültigerklärung der Wahl abzielte.

📖 Artikelquelle — 🇯🇵 Japanisch ← Zurück

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