Die Kongresskandidatin Rajya Sabha, Meenakshi Natarajan, verteidigte ihre Nominierungsunterlagen und erklärte, dass es sich bei einem rechtlichen Hinweis nicht um ein anhängiges Strafverfahren handele. Sie behauptete, dass der Wahlkommission alle relevanten Einzelheiten mitgeteilt worden seien. Der Oberste Gerichtshof verhandelt ihren Antrag bezüglich der Offenlegungspflichten in Formblatt 26.