Patrick Bruel-Affäre: „Ich bin zufrieden, dass die Stimmen der Frauen gehört werden“, gesteht Karine Viseur, Beschwerdeführerin gegen die Sängerin
⚡ Kurzzusammenfassung
Nach 48 Stunden in Polizeigewahrsam wurde Sänger Patrick Bruel wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung angeklagt.
Nach 48 Stunden in Polizeigewahrsam wurde Sänger Patrick Bruel wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung angeklagt. Vier Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Nanterre zurückbehalten, darunter der Fall von Karine Viseur.
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