Die Generalstaatsanwältin des Pariser Berufungsgerichts, Marie-Suzanne Le Quéau, wurde an diesem Donnerstag, dem 11. Juni, auf BFMTV-RMC befragt und versicherte, dass die Entscheidung der Richter im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen „nicht politisch“ sein werde. Das Gericht muss am 7. Juli entscheiden.