Patrick Bruel ist in 4 Fällen angeklagt und entgeht der Untersuchungshaft
⚡ Kurzzusammenfassung
Nach seinem Auftritt vor Ermittlungsrichtern wurde der Sänger wegen „**Vergewaltigung**“, „**versuchter Vergewaltigung**“, „sexueller Nötigung“ und „sexueller Belästigung“ angeklagt.
Nach seinem Auftritt vor Ermittlungsrichtern wurde der Sänger wegen „**Vergewaltigung**“, „**versuchter Vergewaltigung**“, „sexueller Nötigung“ und „sexueller Belästigung“ angeklagt. Er wurde freigelassen, unter gerichtliche Aufsicht gestellt und zur Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro verpflichtet.
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