FG weist Auftragnehmer an, Straßen nicht länger als 14 Tage zu blockieren
⚡ Kurzzusammenfassung
Die Bundesregierung hat Auftragnehmer, die landesweit Altstraßenprojekte durchführen, angewiesen, die Zufahrt für Fahrzeuge unter keinen Umständen länger als 14 Tage zu blockieren.
Die Bundesregierung hat Auftragnehmer, die landesweit Altstraßenprojekte durchführen, angewiesen, die Zufahrt für Fahrzeuge unter keinen Umständen länger als 14 Tage zu blockieren. Außerdem wurden die Auftragnehmer gewarnt, sich bei der Abwicklung von Straßenprojekten an die Vertragsbedingungen zu halten
Der Beitrag, in dem FG Auftragnehmern befiehlt, Straßen nicht länger als 14 Tage zu blockieren, erschien zuerst auf The Guardian Nigeria News – Nigeria und World News.
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