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Benzin mit einem höheren Ethanolgehalt zwischen 22 und 30 % ist von der zentralen Verbrauchsteuer befreit

Benzin mit einem höheren Ethanolgehalt zwischen 22 und 30 % ist von der zentralen Verbrauchsteuer befreit

Wirtschaft 11/06/2026 The Hindu 👁 13
⚡ Kurzzusammenfassung

Mit anderen Worten: Mit Ethanol gemischtes Benzin mit 22 %, 25 %, 27 % und 30 % wäre von der zentralen Verbrauchsteuer befreit

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