Benzin mit einem höheren Ethanolgehalt zwischen 22 und 30 % ist von der zentralen Verbrauchsteuer befreit
⚡ Kurzzusammenfassung
Mit anderen Worten: Mit Ethanol gemischtes Benzin mit 22 %, 25 %, 27 % und 30 % wäre von der zentralen Verbrauchsteuer befreit