Der Ausschuss für Verfassung, Justiz und Staatsbürgerschaft (CCJ) der Abgeordnetenkammer hat an diesem Mittwoch (10) den Änderungsvorschlag zur Verfassung gebilligt, der eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 18 auf 16 Jahre vorsieht. Es gab 44 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen. Allerdings wird die Maßnahme noch einen langen Prozess durchlaufen, bis sie tatsächlich in Kraft treten kann. Das Projekt gelangt nicht sofort zur Abstimmung im Plenum des Repräsentantenhauses.  Verwandte Neuigkeiten: Gesetz in SP fordert die Beibehaltung der Abtreibungsregeln bei Vergewaltigung. In der WM-Atmosphäre fordert die Kampagne eine „rote Karte für Kinderarbeit“. Senat annulliert Urteil zur legalen Abtreibung bei Opfern von Vergewaltigungen im Kindesalter. Der nächste Schritt ist die Einrichtung eines vorübergehenden Sonderausschusses durch Beschluss des Vorstands der Kammer, der die Begründetheit des Vorschlags analysieren wird. In diesem Ausschuss können die Parlamentarier öffentliche Anhörungen abhalten, weitere Textänderungen vorschlagen und über den Abschlussbericht abstimmen. Nach Zustimmung des Sonderausschusses wird der Text zur Beratung im Plenum der Abgeordnetenkammer weitergeleitet. Da es sich um eine vorgeschlagene Verfassungsänderung handelt, erfordert die Zustimmung die Mindestunterstützung von drei Fünfteln der Abgeordneten (308 der 513 Parlamentarier) in zwei Abstimmungsrunden. Wenn in dieser Phase eine Genehmigung erfolgt, wird die Angelegenheit an den Bundessenat weitergeleitet, wo sie ein ähnliches Verfahren durchläuft. Geschichte PEC 32/2015 wurde ursprünglich im Mai 2015 vom damaligen Abgeordneten Gonzaga Patriota (PSB-PE) und anderen Parlamentariern vorgelegt und zielte darauf ab, „die volle zivile und strafrechtliche Mehrheit im Alter von 16 Jahren“ zu erreichen. Seit seiner Vorlage wird der Vorschlag weiterhin beim CCJ analysiert, um seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Der PEC hatte in diesen 11 Jahren mindestens drei verschiedene Berichterstatter und wurde 2019 vom Vorstand archiviert. Die Debatte über den Text hat sich in den letzten Monaten intensiviert. Ende Mai schloss der derzeitige Berichterstatter des Vorschlags im Ausschuss, der stellvertretende Coronel Assis (PL-MT), seine Stellungnahme zugunsten der rechtlichen Zulässigkeit der Angelegenheit ab. Die Schlussabstimmung im CCJ fand statt, nachdem die von Oppositionsparlamentariern eingereichten Anträge auf Verschiebung abgelehnt worden waren. Textänderungen Obwohl im ursprünglichen Projekt eine volle Volljährigkeit (zivil- und strafrechtlich) vorgesehen war, stellte der Berichterstatter einen Ersatz vor, der die aktuellen zivilrechtlichen Vorschriften beibehält. Dadurch werden die politischen Rechte und die bürgerliche Mehrheit junger Menschen nicht beeinträchtigt. Die Wählerregistrierung und Stimmabgabe bleibt im Alter von 16 Jahren optional und erst ab 18 Jahren verpflichtend. Während der Bearbeitung vor dem CCJ argumentierten die Befürworter des Projekts, dass die Maßnahme gesellschaftlichen Forderungen nach öffentlicher Sicherheit und strafrechtlicher Verantwortlichkeit entspreche. Andererseits argumentierten die gegnerischen Parlamentarier, dass die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters die in der Verfassung verankerten Grundrechte verletze, und verteidigten die Konzentration auf die öffentliche Bildungspolitik.