Noch nicht registrierte Wähler, diejenigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die ihren Wohnsitz gewechselt haben, werden gebeten, ihren Antrag über das entsprechende Portal oder bei den örtlichen Behörden einzureichen oder zu aktualisieren. Der Beitrag „Parlamentswahlen 2026: 13. Juni um Mitternacht, letzte Frist für die Eintragung in die Wahllisten“ erschien zuerst auf Médias24 – Nummer eins in marokkanischen Wirtschaftsinformationen.