Es richtet sich nur an Auszubildende, die mehr als 78 % des Mindestlohns erhalten: Der Rechnungshof empfiehlt, Auszubildende von der Aktivitätsprämie auszunehmen und besser Teilzeitkräfte einzubeziehen
⚡ Kurzzusammenfassung
Laut einem Bericht des Rechnungshofs hat der Aktivitätsbonus „bei Vollzeitbeschäftigten weitgehend dazu beigetragen, Armutssituationen zu beseitigen“, nicht jedoch bei Teilzeitbeschäftigten.