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Es richtet sich nur an Auszubildende, die mehr als 78 % des Mindestlohns erhalten: Der Rechnungshof empfiehlt, Auszubildende von der Aktivitätsprämie auszunehmen und besser Teilzeitkräfte einzubeziehen

Es richtet sich nur an Auszubildende, die mehr als 78 % des Mindestlohns erhalten: Der Rechnungshof empfiehlt, Auszubildende von der Aktivitätsprämie auszunehmen und besser Teilzeitkräfte einzubeziehen

Technologie 10/06/2026 BFM TV 👁 2
⚡ Kurzzusammenfassung

Laut einem Bericht des Rechnungshofs hat der Aktivitätsbonus „bei Vollzeitbeschäftigten weitgehend dazu beigetragen, Armutssituationen zu beseitigen“, nicht jedoch bei Teilzeitbeschäftigten.

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