Der Kongress hat die Wahlkommission aufgefordert, die Nominierung des Rajya-Sabha-Kandidaten Meenakshi Natarajan aus Madhya Pradesh wieder aufzunehmen, und bezeichnete die Ablehnung als „ungeheuerlich“ und „offensichtlich rechtswidrig“. Die Partei argumentiert, dass die Mitteilung eines Gerichts in Telangana zu einer Privatklage keinen Straffall darstellt, der eine Offenlegung erfordert. Diese Ablehnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Wahldynamik von Rajya Sabha im Bundesstaat.